Erläuterungen zu den Heimkosten PDF Drucken E-Mail

Die Heimpflegekosten sind in drei Teile aufgegliedert:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Allgemeine Pflege
  • Intensivanteil

Durch die Einführung der Pflegeversicherung wird der Eigenanteil der Heimkosten stark reduziert.
Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegeversicherung ist die Einstufung durch einen Arzt des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Der Anteil der Pflegekassen beträgt:

  • Pflegestufe 1 ► 1.023,00 €
  • Pflegestufe 2 ► 1.279,00 €
  • Pflegestufe 3 ► 1.432,00 €


Ein Fallbeispiel:
Die monatlichen Heimpflegekosten betragen z.B. 2.110,20 €
Durch die Einstufung in die Pflegestufe 1 erhalten Sie von der Pflegekasse 1.023,00 €

2.110,20 € Heimkosten
1.023,00 € Zuschuss der Pflegekasse
1.087,20 Eigenanteil
Reicht das eigene Einkommen zur Deckung der Heimkosten nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf ungedeckte Heimkosten beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen: